Zufahrten freihalten – für unsere Sicherheit!

Das Sportamt der Stadt Wiesbaden weist darauf hin, dass das Befahren und Parken auf dem Gelände der Sportanlagen streng untersagt ist – mit wenigen Ausnahmen. Auch die Zufahrten sind unbedingt als Rettungseinfahrten freizuhalten. Wir bitten alle Mitglieder und Gäste um Beachtung!

Im Auftrag des Sportamts der Landeshauptstadt Wiesbaden machen wir als FC34 Bierstadt ausdrücklich darauf aufmerksam, dass das Befahren und Parken auf dem gesamten Gelände unserer Sportanlagen verboten ist. Diese Regelung gilt für Fahrzeuge aller Art – ganz gleich, ob es sich um Autos, Motorräder oder E-Scooter handelt.

Ausnahmen bestehen lediglich für Fahrzeuge, die im Rahmen von Pflege- oder Reparaturarbeiten im Einsatz sind. Selbstverständlich sind auch Einsatzfahrzeuge der Stadt Wiesbaden, der Feuerwehr, der Polizei sowie der Rettungsdienste nicht betroffen.

Besonders wichtig: Die Zufahrten zu den Sportanlagen müssen jederzeit frei bleiben. Sie dienen als Rettungseinfahrten und können im Notfall über Leben und Gesundheit entscheiden.

Wir bitten alle Mitglieder, Gäste und Besucher unseres Vereins um Verständnis und konsequente Beachtung dieser Regelung – im Sinne der Sicherheit und im Interesse eines reibungslosen Sportbetriebs.