Einladung zur ordentlichen Jahreshauptversammlung am Freitag, 25. März 2022, 19 Uhr, im Vereinsheim des FC34 Bierstadt, Nauroder Straße 54, 65191 Wiesbaden.
Sehr geehrte stimmberechtigte Mitglieder*,
anbei die Tagesordnung der nächsten Jahreshauptversammlung.
Bitte beachten: Die Versammlung findet aufgrund der aktuellen Corona-Lage unter 2G+ Regelungen statt. Eine Testmöglichkeit vor Ort besteht ab 18 Uhr.
- TOP 01: Begrüßung und Eröffnung durch den 1.Vorsitzenden
- TOP 02: Totengedenken
- TOP 03: Verlesung des Protokolls der Mitgliederversammlung 2021
- TOP 04: Bericht des 1. Vorsitzenden
- TOP 05: Bericht des Spielausschussvorsitzenden
- TOP 06: Bericht des Jugendleiters
- TOP 07: Bericht des AH-Abteilungsleiters
- TOP 08: Bericht des Schachabteilungsleiters
- TOP 09: Bericht des Hauptkassierers
- TOP 10: Bericht der Kassenprüfer
- TOP 11: Antrag auf Entlastung des Vorstandes mit Abstimmung
- TOP 12: Festlegung eines Wahlausschusses
- TOP 13: Wahl des 1. Vorsitzenden
- TOP 14: Übernahme der Sitzung durch den gewählten 1. Vorsitzenden
- TOP 15: Wahl des 2. Vorsitzenden
- TOP 16: Wahl des Schriftführers
- TOP 17: Wahl des Hauptkassierers
- TOP 18: Wahl des 2. Kassierers
- TOP 19: Wahl des Spielausschusses und der Beisitzer im Spielausschuss (Blockwahl möglich.)
- TOP 20: Wahl des Jugendleiters
- TOP 21: Wahl des 2. Jugendleiters
- TOP 22: Wahl des AH-Abteilungsleiters
- TOP 23: Wahl des Schachabteilungsleiters
- TOP 24: Wahl der Beisitzer im erweiterten Vorstand (Blockwahl möglich)
- TOP 25: Wahl des IT-Beauftragten
- TOP 26: Wahl des Bauausschusses
- TOP 27: Wahl des Vergnügungsausschusses
- TOP 28: Wahl des Kassenprüfers
- TOP 29: Wahl des Rechtsausschusses
- TOP 30: Behandlungen eingegangener Anträge
- TOP 32: Sonstiges
- TOP 33: Schlusswort des 1. Vorseitzenden und Schließung der Versammlung
Weitere Anträge für die Tagsesordnung bitte bis zum 18. März 2022 an die bekannte Vereinsanschrift senden oder per E-Mail an info@fc34.de übermitteln.
*Stimmberechtigte und wählbare Mitglieder (laut Satzung des FC 1934 Wiesbaden-Bierstadt e. V.) sind alle Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Das Stimmrecht kann nur durch persönliche Anwesenheit in der Mitgliederversammlung ausgeübt werden. Briefwahl ist nicht möglich. Teilnahmeberechtigt an der Jahreshauptversammlung sind alle Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme von Gästen bedarf der Zustimmung des geschäftsführenden Vorstands.